Exul Christi - Habilitationsprojekt zur Kultivierung des Exils im Luthertum des 16. Jahrhunderts

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Auch nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 und vergleichbaren europäischen Friedensschlüssen gab es Vertreibungen und Exile aus Glaubensgründen. Im Reichsgebiet kam es im Zuge der Kontroversen um die Umsetzung des sog. Augsburger Interim (1548) und in den Auseinandersetzungen der folgenden Jahrzehnte zu erzwungenen oder selbstgewählten Exilen z.B. sog. Gnesiolutheraner, die diese Exile als Ausweis ihrer Rechtgläubigkeit heranzogen, und die eigene Situation häufig als Bekennertum oder Martyrium darstellten.

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Ein vor allem im Gebiet des ernestinischen Sachsen wirksamer streng lutherischer Theologenkreis brachte eine Theoriebildung des Exils1 hervor, die personell2 und argumentativ eng mit der Neuformulierung der Kirchengeschichte aus protestantischer Sicht verbunden ist, wie sie im Catalogus testium veritatis (M. Flacius Illyricus) und den Magdeburger Centurien hervortritt3. Diese Schriften zum lutherischen Exil aus dem 16. Jahrhundert weisen den Exilierten meist die Rolle von Märtyrern zu. Sie stilisieren sie zu einer Bekennerelite innerhalb des Luthertums, die für die "wahre", d.h. durch die Schrift und Luthers Werke bezeugte, Lehre oder den Widerstand gegen weltliche Eingriffe in die Kompetenzen der Pfarrer, die als Caesaropapismus gedeutet wurden, Verlust oder Gefährdung ihrer materiellen Existenz hatten hinnehmen müssen. Diese Deutungen sind mit Rückbezügen auf die Kirchengeschichte verbunden4 und stehen als Beschreibungen der Gegenwart der Exilanten meist in apokalyptischem Kontext.

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In Druckschriften gegenüber einer literarischen Öffentlichkeit aber auch in handschriftlichen Dokumenten und persönlichen Briefen gab sich ein großer Teil dieser strengen Lutheraner als "Exul" oder "Exul Christi" zu erkennen. Dabei läßt die demonstrativ geführte Selbstbezeichnung sich nicht linear mit den Positionen verbinden, die die Exilanten in den nachinterimistischen Kontroversen einnahmen. Sie konnte gleichzeitig von Vertretern gegensätzlicher Positionen oder in der Streitschrift eines "Exul" gegen einen anderen beansprucht werden5. Mit der Etablierung der Konkordienformel (1577) und des Konkordienbuches (1580) ebbte diese Erscheinung merklich ab, auch wenn einzelne Belege für die Selbstbezeichnung "Exul" noch im 17., teilweise gar im 18. und 19. Jahrhundert anzutreffen sind.

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Die Exilierungen, die Lutheraner in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts erlebten, waren Resultat oft mehrfacher Amtsenthebungen oder Landesverweise, die weltliche Obrigkeiten als Zwangsmittel einsetzten. Zu regelrechten Massenabsetzungen6 führten kirchenpolitische Maßnahmen, die eng mit territorialpolitischen Auseinandersetzungen verknüpft waren7 und in deren Verlauf die Zustimmung zu bestimmten Entscheidungen von allen geistlichen Amtsträgern8 flächendeckend eingefordert wurde9.

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Einerseits profitierten lutherische Theologen vom Verhalten der Fürsten, die Teil bekenntnispolitischer Parteiungen waren und "ihre" Theologen vor den Auswirkungen kirchenpolitischer Auseinandersetzungen schützten10. Andererseits gerieten nicht selten dieselben Theologen mit ihren Fürsten in Konflikte um Amtsverständnis und Kompetenzen der Geistlichkeit. Viele führende Theologen nahmen Auseinandersetzungen mit weltlichen Obrigkeiten wissentlich in Kauf, z.B. durch ihren offensiven Umgang mit grundsätzlich legitimen Handlungsoptionen innerhalb des Pfarramtes11. In Streitschriften und öffentlichen Erklärungen erhoben die Theologen die Forderung nach Zurückhaltung weltlicher Obrigkeiten bei Entscheidungen, die sie der Kompetenz der Pfarrer zuordneten12, und fragten nach Legitimation und Handlungsbefugnissen weltlichen Herrscher in sacris und circa sacra13.

 

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1 Vgl. vor allem Johannes Wigand, De persecutione piorum (1580), Bartholomäus Gernhard, De exiliis (1575). Die Theoretiker des lutherischen Exils schrieben auf dem Hintergrund eigener oft mehrstufiger Exilantenkarrieren. ...

2 Allerdings sind beide Kreise nicht deckungsgleich. Während man Nikolaus von Amsdorf als einen der geistigen Väter dieser Form der Kultivierung des Exilantentums bezeichnen kann, (vgl. I. Dingel, Die Kultivierung des Exulantentums im Luthertum am Beispiel des Nikolaus von Amsdorf, in: Dies. (Hg.), Nikolaus von Amsdorf (1483-1565) zwischen Reformation und Politik, Leipzig 2008) verwendet M. Flacius Illyricus die Selbstbezeichnung "Exul" m.W. nicht. ...

3 Vgl. Vera von der Osten Sacken, Die kleine Herde der 7000. Die aufrechten Bekenner in M. Flacius Illyricus konzeptionellen Beiträgen zur Neuformulierung der Kirchengeschichte aus protestantischer Sicht, in: [in Vorbereitung] ...

4 Vgl. Gernhard, De Exiliis, 23v-31v, der einen geschichtlichen Abriss von Adam als Proto-Exul bis zu den Exilen seiner Zeitgenossen bietet, in dem er die Exules als Nachfolger des bereits verfolgten Christus und Glieder der "wahren" Kirche gegenüber der römischen Kirche ausweist, die er als verfolgende Instanz dem Antichristen zuordnet. Ähnlich auch das geschichtstheologische Motto bei Wigand, De persecutione piorum, 3r: "Exulerat Christus, comites nos huius exulis esse decet, cuius no quoque membra sumus". ...

5 Z.B. T. Heshusen, Gründliche widerle=gung des falschen vnnd selbst ange=masten vermeinten vrtheils / Herrn Niclassen von Ambsdorff / in der Magdeburgischen sache. Doctor Tilemannus Heshu=sius / Exul Christi... 1564. ...

6 Gernhard spricht in seiner Vorrede zu De Exiliis von "vber die hundert vnd dreissig / jetziger zeit durch GOttes verhengnis / in diss gegenwertige Exilium vnd Elende getrieben vnd verstossen sind". ...

7 Beispielsweise im Konflikt zwischen ernestinischem und albertinischem Sachsen in den Visitationen von 1562 und 1569/1570 und 1573, vgl. D. Gehrt, Pfarrer im Dilemma, in: Herbergen der Christenheit 25 (2001), S. 45-71. In diesem Konflikt treten sowohl Kurfürst August von Sachsen als auch Herzog Johann Friedrich von Sachsen als Schützer ihrer eigenen und Versorger der im jeweils anderen Territorium abgesetzten Theologen auf. ...

8 Betroffen sind neben Pfarrern und Diakonen auch Schuldiener, Professoren anderer Fakultäten, Juristen, Mediziner und theologisch gebildete streitbare Vertretern anderer. ...

9 In Visitationen im Zuge religionspolitischer Entscheidungen, nach Gebietsabtretung oder Herrscherwechsel, in deren Verlauf das Verbleiben der betroffenen Pfarrer, Diakone, Schul- oder Kirchendiener in ihren Ämtern von deren Zustimmung zu bestimmten dogmatische Entscheidungen abhängig gemacht wurde. Im Verlauf von Visitationen abgesetzte Theologen betrachteten die Visitationsfragen häufig als casus confessionis und gaben lieber ihr Amt auf als die geforderte Zustimmung zu leisten. ...

10 Nicht immer mit deren Zustimmung: Christoph Irenaeus strebte die Gelegenheit zum Bekenntnis um ihrer selbst willen an. 1571 lehnte er eine vorsorgliche Versetzung gegenüber Herzog Johann Wilhelm ab, weil er sein Bekenntnis gegenüber den albertinischen Visitatoren verteidigen wollte. Vgl. Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Loc. 10329/5, f. 193r- 215v. ...

11 Beispielsweise durch den Einsatz des Kirchenbanns, z.B. durch Bartholomäus Gernhard während des Rudolstädter Wucherstreits (um 1565) oder Verweigerung des Patenamtes, z.B. im sog. Wesenbeck'schen Handel in Jena (1561). Auch die Predigtweise der strengen Lutheraner wurde als grobianistisch kritisiert und mit Erlassen bekämpft, so z.B. Kurfürst August von Sachsen in einem Mandat gegen das öffentliche "flacianische" Gezänk von 1566, vgl. Theodor Distel, Der Flacianismus und die Schönburg'sche Landesschule zu Geringswalde, Leipzig 1879, S. 20-22. ...

12 Z.B. T. Tileman Heshusen, Vom Ampt vnd || gewalt der Pfarrherr.|| Auch || Wer macht/ fug vnd recht || hab Pfarrherrn zube=||ruffen.|| TILEMANVS HES-||husius. D.|| ... || (1561) oder auch RESPONSIO EXVLVM TVRINGICORVM AD INVECTIVAM D. IOHANNIS Stosselii, qvam mense Octobri anno M.D.LXV. Emisit. (Eisleben 1567). ...

13 Georg Walther d. Ä., Vom ampt der welt=||lichen Oberkeit/ nach ordenung der Ze=||hen Gebot/ aus Gottes wort/ vnd B[ue]chern || Doct.Lutheri/ gestellet || Durch.|| Georgium Walther M.Prediger zu Halle || in Sachssen.|| Anno 1558.||; Matthias Judex, Ob eine Herrschaft/ mit gutem Gewissen Gelehrter/ sonderlich aber den Theologen/ möge verbieten in Jhren Landen nichts ohn ihr Erkenntnuß oder Gutheissen trucken zu lassen (Wismar 1564) oder wesentlich später: Alexander Utzinger, Christlicher Sendbrief || An alle fro?me Christen/|| die jtzo vmb der Euangelischen warheit willen || von jhrer eigenen Obrigkeit/ wider Gott vnd Recht/|| verfolget/ geplaget vnd verjaget werden/…, (Schmalkalden 1588). ...

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